AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Raumüberlassung im mindful.yoga.laboe

  1. Dauer der Vermietung

    Der Zeitraum der Überlassung ist o.g. Vertrag angegeben und verbindlich. 

  2. Mietraumübernahme 

    Alle Räume und Einrichtungsgegenstände sind bei Übernahme durch den Mieter auf           Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Weisen die vermieteten Räume, Anlagen, Einbauten und Einrichtungen (Mietgegenstände) bei Übernahme Mängel auf, so sind diese vom Mieter unverzüglich beim Inhaber schriftlich anzuzeigen. Schäden an den Räumen und der technischen Ausstattung, die nach der Übergabe festgestellt werden sind unabhängig von dem Verursacher dem Vermieter unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. 

  3. Mietraumauflagen 

    Veränderungen an den Mietgegenständen und technischen Einrichtungen, das Einbringen von schweren oder sperrigen Gegenständen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Das Bekleben und Benageln des Innen- und Außengebäudes sowie Teile desselben ist nicht gestattet. Der Vermieter hat im Falle der Zuwiderhandlung das Recht, angebrachte Gegenstände zu entfernen oder durch Dritte entfernen zu lassen. Hierdurch entstehende Kosten werden in Rechnung gestellt und evtl. Schäden zu Lasten des Mieters ausgebessert. 

    Der Mieter stellt den ursprünglichen Zustand der Mietgegenstände bis zur Beendigung der Mietzeit auf seine Kosten wieder her. 

    Die eingebrachten Sachen des Mieters lagern auf dessen Gefahr in den zugewiesenen Räumen und sind spätestens bis zur Beendigung der Mietzeit zu entfernen. Der Vermieter behält sich vor, für nicht vereinbarungsgemäß abgebaute und abgeholte Gegenstände Einlagerungsgebühren zu erheben. Er ist ferner berechtigt, die Entfernung und Einlagerung dieser Sachen zu Lasten und Gefahr des Mieters unverzüglich durch ein dafür geeignetes Unternehmen vornehmen zu lassen. 

    Die Fenster sind ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten. Zu Lüftungszwecken dürfen die Fenster geöffnet werden, unter der Voraussetzung, dass die Musikanlage ausgestellt ist. Bei Regen sind die Dachfenster unverzüglich zu schließen!

    Alle genutzten Räume und Flächen sind nach Beendigung der Veranstaltung besenrein zu säubern und in den vorherigen Zustand zu bringen. Hierfür steht ein Staubsauger zur Verfügung. Falls dies nicht geschieht oder Nacharbeiten erforderlich werden, wird die Kaution einbehalten und es erfolgt eine Reinigung zu Lasten des Mieters. Die Feuchtreinigung erfolgt allerdings durch den Vermieter. Der Mieter ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung des entstandenen Abfalls auf eigene Kosten verpflichtet. 

  4. Sicherheitsbestimmungen 

    Die bau- und feuerpolizeilichen Sicherheitsbestimmungen sowie auch des VDE sind     vom Mieter zu beachten. Der Vermieter ist berechtigt, falls erforderlich, für Rechnung des Mieters Feuerwachen und Personal für den Sanitätsdienst anzufordern. 

    Bei Verwendung von Dekorationen im mindful.yoga.laboe sind ausschließlich feuerhemmende bzw. selbstverlöschende Materialien zu verwenden. Im Zweifelsfall sind dem Vermieter die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Gänge und Notausgänge, die Notbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden. 

    Die Benutzung offenen Feuers ist verboten. 

    Das Rauchen ist nicht gestattet. 

  5. Haftung 

    Dem Vermieter ist von Seiten des Mieters eine volljährige Aufsichtsperson zu benennen, die die Verantwortung für die Veranstaltung übernimmt.

    Der räumliche Verantwortungsbereich des Mieters umfasst neben dem gemieteten Veranstaltungsraum auch die tatsächlich durch ihn, seine Beauftragten oder Dritte aus dem Bereich des Mieters berechtigt oder unberechtigt in Anspruch genommenen Räume und Flächen. 

    Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass keine unbefugten Personen vor und nach der Veranstaltung in das Gebäude gelangen oder sich dort aufhalten. 

    Der Mieter hat den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können, freizuhalten. 

    Der Mieter haftet für die einwandfreie und vollzählige Rückgabe der ihm vom Vermieter zur Nutzung überlassenen Geräte und Anlagen. 

    Vom Mieter gestellte Sicherheiten dienen als Sicherheiten für alle Ansprüche des Vermieters im Zusammenhang mit dem Mietvertrag. Seitens des Vermieters wird der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung empfohlen. 

    Für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, sowie der Bezahlung von evtl. anfallende Gebühren und Steuern (z.B. Gema, Künstlersozialkasse) ist der Mieter allein und uneingeschränkt verantwortlich. 

  6. Hausrecht 

    Der Vermieter hat das Hausrecht in allen Mieträumen. 

    Soweit erforderlich, haben das Personal des Vermieters, des Sanitätsdienstes, der Polizei oder der Feuerwehr Zutritt zu den vermieteten Räumen. Sie dürfen in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden. 

    Den Anordnungen des Hauspersonals und des Inhabers ist unverzüglich Folge zu leisten. 

    Unbeschadet der Verantwortlichkeit des Mieters für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung und seiner Verpflichtung zur Beachtung der bau- und feuerpolizeilichen Sicherheitsbestimmungen ist der Vermieter berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefahr von Schäden des mindful.yoga.laboe, Veranstaltungsteilnehmer oder Dritte abzuwenden und ggf. die Veranstaltung vorzeitig abzubrechen. Der Vermieter nimmt diese Handlungen insoweit auf Kosten und Verantwortung des Mieters vor. Gehen die Verstöße oder die Gefahr von Einzelpersonen aus, so hat der Mieter diese Einzelpersonen unverzüglich aus den Räumen des mindful.yoga.laboe zu entfernen. 

    § 7 Abs. 4 Versammlungsgesetz bleibt unberührt. 

  7. Abtretung und Untervermietung 

    Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder die Vertragsgegenstände ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, insbesondere sie unter zu vermieten. 

  8. Außerordentliche Kündigung

    Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Mieter Auflagen nicht nachgekommen ist, 

    die Angaben im Antrag sich als unwahr erweisen, insbesondere wenn ein Dritter als Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, der Mieter den Veranstaltungszweck ohne Zustimmung des Vermieters ändert,

    während der Veranstaltung rassistische, rechtsextreme, pornografische, sexistische oder gewaltverherrlichende Medien eingesetzt werden. 

    Der Vermieter ist berechtigt, zur Abwehr von bevorstehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder nachträglich von Auflagen abhängig zu machen, insbesondere wenn aufgrund von nachträglich bekannt gewordenen Umständen anzunehmen ist, dass bei der Durchführung von Veranstaltungen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder Personen- oder Sachschäden drohen. 

  9. Zahlung der Miete 

    Bei wöchentlicher Anmietung findet eine Rechnungsstellung seitens des Vermieters immer im Nachhinein am Anfang eines Monats für den Vormonat statt. 

    Andere Mieten sind im Voraus, spätestens bis 14 Tage vor Beginn des Kurses/Workshops an den Vermieter zu zahlen (die Ausstellung einer Rechnung findet im Nachhinein statt): 

    Jenna Hasselberg

    IBAN: DE57 2806 2249 6204 3102 01

    Vereinigte Volksbank eG

  10. Nutzungsentgelt und Kaution

    Für die Raumnutzung wird die oben genannte Miete erhoben. Die Ausstattung (Yogakissen, Yogamatten, Blöcke, Gurte, Stühle, weiteres Yogazubehör) ist Bestandteil dieses Mietvertrages. Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben, die mit der Miete vor der Veranstaltung an den Vermieter zu überweisen ist und nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räume an den Mieter zurücküberwiesen wird. 

  11. Stornobedingungen

    Bis zum 29. Tag vor Beginn der Nutzung ist eine Stornierung kostenfrei.

    Bei Stornierung vom 28. - 14. Tag vor Beginn der Nutzung werden 50 % der Mietkosten berechnet. Bei wöchentlicher Anmietung 20 %.

    Bei Stornierung vom 13. - 8. Tag vor Beginn der Nutzung werden 75 % der Mietkosten berechnet. Bei wöchentlicher Anmietung 30 %.

    Bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Beginn der Nutzung werden 100 % der Mietkosten berechnet. Bei wöchentlicher Anmietung 50 %.

Stand Dezember 2023